Ab dem 19. Juni 2026 kommt auf viele Online-Shop-Betreiber eine neue Pflicht zu: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen online geschlossene Verträge künftig einfacher digital widerrufen können. Dafür müssen viele Shops eine gut sichtbare elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen — den sogenannten Widerrufsbutton.

Wichtig ist: Dabei handelt es sich nicht um einen allgemeinen „Auftrag stornieren“-Button für jede Bestellung. Der Widerrufsbutton soll Kundinnen und Kunden lediglich ermöglichen, ihr gesetzliches Widerrufsrecht digital auszuüben — sofern im jeweiligen Fall überhaupt ein Widerrufsrecht besteht.

Gerade für kleinere Online-Shops, lokale Händler, Floristikbetriebe, Gärtnereien, Manufakturen und Anbieter individuell gefertigter Produkte lohnt sich deshalb ein genauer Blick.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Funktion auf einer Website oder in einer App, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag widerrufen können.

Der Button sollte:

gut sichtbar sein,
leicht erreichbar sein,
eindeutig beschriftet sein,
auf eine klare Widerrufsseite oder ein Formular führen
und nach Absenden eine elektronische Eingangsbestätigung auslösen.

Geeignete Beschriftungen sind zum Beispiel:

„Vertrag widerrufen“
oder
„Widerruf erklären“

Weniger geeignet sind unklare Begriffe wie „Kontakt“, „Service“, „Bestellung ändern“ oder „Auftrag stornieren“. Diese Begriffe können missverständlich sein, weil sie nicht eindeutig auf den gesetzlichen Widerruf hinweisen.


Wen betrifft die neue Widerrufsbutton-Pflicht?

Die neue Pflicht betrifft vor allem B2C-Online-Shops, also Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen.

Typische Beispiele sind:

Online-Shops für Waren
Buchungs- oder Bestellsysteme
digitale Vertragsabschlüsse über Website oder App
Shops mit Standardprodukten
Shops mit widerrufsfähigen Artikeln

Nicht jeder Shop ist automatisch in gleichem Umfang betroffen. Entscheidend ist, ob Verbraucher online Verträge abschließen können und ob für die angebotenen Produkte oder Leistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.


Widerrufsbutton ist nicht gleich Stornobutton

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass Kundinnen und Kunden künftig jede Bestellung einfach per Button stornieren dürfen.

Das stimmt so nicht.

Der Widerrufsbutton ist keine allgemeine Storno-Funktion. Er ersetzt auch nicht die bestehenden Regelungen zu Lieferzeiten, Auftragsbearbeitung oder Reklamationen.

Der Widerruf gilt weiterhin nur:

innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist,
bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern,
und nur, wenn kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.

Das bedeutet: Ein Kunde kann nicht automatisch jede Bestellung beliebig abbrechen, nur weil ein Button vorhanden ist.


Wie sollte der Widerrufsbutton aufgebaut sein?

Eine praktische Umsetzung besteht aus drei Bausteinen:

1. Gut sichtbarer Link oder Button

Der Widerrufsbutton sollte auf der Website leicht auffindbar sein. Sinnvolle Positionen sind:

im Header-Menü,
im Footer bei den Rechtstexten,
auf der Widerrufsbelehrungsseite,
oder im Kundenbereich.

Empfehlenswert ist eine klare Beschriftung wie:

„Widerruf erklären“
oder
„Vertrag widerrufen“

2. Eigene Seite für den Widerruf

Der Button sollte auf eine eigene Seite führen, zum Beispiel:

/widerruf
oder
/vertrag-widerrufen

Dort können Kundinnen und Kunden ihren Widerruf erklären.

Ein möglicher Text für diese Seite:


Vertrag widerrufen

Über dieses Formular können Sie den Widerruf eines online geschlossenen Vertrags erklären. Bitte geben Sie Ihre Bestellnummer und die E-Mail-Adresse an, mit der Sie bestellt haben. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Hinweis: Dieses Formular ersetzt nicht die Prüfung, ob im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder ob Ausschlussgründe gelten.


3. Formular mit Eingangsbestätigung

Das Formular sollte alle Informationen abfragen, die zur eindeutigen Zuordnung der Bestellung notwendig sind.

Sinnvolle Formularfelder sind:

Name
E-Mail-Adresse
Bestellnummer
Datum der Bestellung
Artikel oder Bestellung, die widerrufen werden soll
Nachricht / Widerrufserklärung

Nach dem Absenden sollte automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail versendet werden. So erhalten Kundinnen und Kunden einen Nachweis, dass ihr Widerruf eingegangen ist.


Umsetzung in Ecwid-Shops

Bei einem Ecwid-Shop sollte der Widerrufsbutton nicht als „Stornieren“-Funktion direkt in den Bestellprozess eingebaut werden.

Besser ist eine saubere Lösung über einen gut sichtbaren Link.

Empfohlene Umsetzung in Ecwid:

Im Header-Menü oder Footer wird ein Link ergänzt:

„Widerruf erklären“

Dieser Link führt auf eine eigene Seite mit einem Widerrufsformular.

Gerade bei Ecwid-Shops, die in eine bestehende Website eingebunden sind, kann die Widerrufsseite auch außerhalb des eigentlichen Shop-Systems erstellt werden — zum Beispiel auf der Hauptwebsite. Wichtig ist, dass die Funktion gut erreichbar, eindeutig benannt und zuverlässig nutzbar ist.

Zusätzlich sollten die relevanten Rechtstexte geprüft werden:

Widerrufsbelehrung
Datenschutzerklärung
AGB
Bestellinformationen
Footer-Links
Shop-Menü


Welche Ausnahmen gibt es beim Widerrufsrecht?

Nicht bei jeder Ware besteht ein Widerrufsrecht. Besonders wichtig sind zwei Ausnahmen:

1. Individuell angefertigte Produkte

Das Widerrufsrecht besteht in der Regel nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach individueller Auswahl oder persönlicher Bestimmung der Kundin oder des Kunden hergestellt werden.

Das betrifft zum Beispiel:

personalisierte Produkte,
maßgefertigte Artikel,
individuell zusammengestellte Arrangements,
Produkte nach Kundenwunsch.

2. Schnell verderbliche Waren

Auch bei Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.

Dazu können zum Beispiel frische Blumen, Schnittblumen oder verderbliche Naturprodukte gehören.


Beispiel: Blumenstrauß im Online-Shop

Ein frischer, individuell zusammengestellter Blumenstrauß ist ein gutes Beispiel.

Wenn ein Blumenstrauß nach Kundenwunsch gebunden wird und aus frischen Schnittblumen besteht, ist das Widerrufsrecht typischerweise ausgeschlossen. Kundinnen und Kunden können den Strauß also in der Regel nicht einfach nachträglich widerrufen, nur weil er ihnen nicht mehr gefällt.

Wichtig ist aber: Reklamationen bleiben davon unberührt.

Wenn ein Blumenstrauß beschädigt geliefert wird, falsch zusammengestellt wurde oder qualitativ mangelhaft ist, müssen Händlerinnen und Händler selbstverständlich reagieren.

Eine sinnvolle Formulierung für den Shop könnte sein:

Vor Lieferung:
„Änderungen oder Stornierungen sind nur möglich, solange der Auftrag noch nicht individuell angefertigt oder für den Versand vorbereitet wurde.“

Nach Lieferung:
„Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei frischen Blumensträußen, individuell angefertigten Waren und schnell verderblichen Produkten. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.“


Braucht jeder Floristik-Shop einen Widerrufsbutton?

Nicht unbedingt.

Wenn ein Shop ausschließlich frische, individuell angefertigte Floristik verkauft, kann es sein, dass kein Widerrufsbutton erforderlich ist, weil für diese Produkte typischerweise kein Widerrufsrecht besteht.

Anders sieht es aus, wenn zusätzlich Produkte verkauft werden, bei denen ein Widerrufsrecht bestehen kann, zum Beispiel:

Dekoartikel
Vasen
Kerzen
haltbare Geschenkartikel
Standardprodukte
bestimmte Gutscheine
Wohnaccessoires
Pflanzzubehör

Dann sollte der Shop genauer geprüft werden.

Gerade gemischte Sortimente sind in der Praxis häufig. Ein Blumenladen verkauft vielleicht frische Sträuße ohne Widerrufsrecht, aber gleichzeitig Dekoartikel oder haltbare Produkte mit Widerrufsrecht. In solchen Fällen kann eine Widerrufsfunktion sinnvoll oder erforderlich sein.


Warum Shopbetreiber nicht bis 2026 warten sollten

Der 19. Juni 2026 klingt noch weit entfernt. Trotzdem ist es sinnvoll, das Thema rechtzeitig einzuplanen.

Denn für die Umsetzung müssen mehrere Dinge geprüft werden:

Ist der Shop überhaupt betroffen?
Welche Produkte haben ein Widerrufsrecht?
Welche Produkte sind ausgeschlossen?
Wo soll der Button eingebunden werden?
Wie wird das Formular technisch umgesetzt?
Wird automatisch eine Eingangsbestätigung versendet?
Müssen Rechtstexte angepasst werden?
Ist die Datenschutzerklärung aktuell?
Sind AGB und Widerrufsbelehrung stimmig?

Wer erst kurz vor Fristende handelt, riskiert unnötigen Stress und hektische Notlösungen.


Mein Angebot: Widerrufsbutton-Check für Ihren Online-Shop

Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihren Online-Shop auf die neue Anforderung vorzubereiten.

Im Rahmen eines Checks prüfe ich:

ob Ihr Shop voraussichtlich betroffen ist,
wo der Widerrufsbutton sinnvoll eingebunden werden sollte,
ob Header, Footer oder Rechtstext-Bereich angepasst werden sollten,
wie eine eigene Widerrufsseite aufgebaut werden kann,
welches Formular sinnvoll ist,
ob eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail eingerichtet werden kann
und welche technischen Anpassungen in Ihrem Shopsystem nötig sind.

Die rechtliche Prüfung und konkrete Formulierung Ihrer Rechtstexte sollte bei Bedarf durch Ihren Rechtstextanbieter oder eine spezialisierte Kanzlei erfolgen. Die technische und inhaltliche Einbindung auf Ihrer Website oder in Ihrem Shop übernehme ich gerne.


Fazit: Jetzt vorbereiten statt später hektisch reagieren

Der neue Widerrufsbutton ab Juni 2026 ist für viele Online-Shops ein wichtiges Thema. Besonders B2C-Shops sollten prüfen, ob sie betroffen sind und wie die elektronische Widerrufsfunktion sinnvoll eingebunden werden kann.

Wichtig ist dabei die klare Trennung:

Ein Widerrufsbutton ist kein allgemeiner Stornobutton.
Nicht jede Ware ist widerrufsfähig.
Individuelle und schnell verderbliche Produkte können vom Widerruf ausgeschlossen sein.
Reklamations- und Gewährleistungsrechte bleiben trotzdem bestehen.

Wer seinen Shop rechtzeitig prüft, kann die neue Funktion sauber, verständlich und kundenfreundlich umsetzen.

Sie möchten wissen, ob Ihr Online-Shop betroffen ist?
Dann senden Sie mir einfach den Link zu Ihrem Shop mit dem Stichwort:

Widerrufsbutton 2026

Ich prüfe gerne, welche Umsetzung für Ihre Website oder Ihren Ecwid-Shop sinnvoll ist.